Neue Herausforderungen für die Militärseelsorge

50.Gesamtkonferenz der katholischen Militärseelsorger in Potsdam

Militärgeneralvikar Walter Wakenhut gab Bericht zur Lage

Militärgeneralvikar Walter Wakenhut beim Bericht zur Lage
Foto: Werner Häußner
Bei seinem Bericht zur Lage am 19.Oktober 2005 in Potsdam ging Militärgeneralvikar Walter Wakenhut auf neue Herausforderungen und Fragestellungen der Katholischen Militärseelsorge ein: Wie steht es nach fünfzig Jahren Bundeswehr um die Katholische Militärseelsorge im "Netzwerk" Staat und Kirche? Wo sieht die Militärseelsorge ihre Aufgaben und welchen Beitrag können die Militärseelsorger und Militärseelsorgerinnen leisten, damit die Geschichte der Bundeswehr weiterhin eine Erfolgsgeschichte bleibt, wie Bundeskanzler Schröder bei der Eröffnung der Feierlichkeiten "50 Jahre Bundeswehr" im Juni 2005 feststellte?
Wakenhut führte aus, dass 1956 den verantwortlichen Politikern klar und sehr bewusst gewesen sei, dass der Soldat kein blinder, in seinen Rechten eingeschränkter Befehlsempfänger sein dürfe, sondern dass er ein "Staatsbürger in Uniform" werden solle. In diesem Zusammenhang und nur so sei das auf dem Grundgesetz gründende und im Soldatengesetz festgeschriebene Recht auf Seelsorge für jeden Soldaten und seine Umsetzung in der Bundeswehr zu betrachten. Durch die Einrichtung der katholischen wie der evangelischen Militärseelsorge sei dem Rechnung getragen worden. Der Dienst der Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorger unterliege keiner staatlichen oder militärischen Aufsicht, bemerkte Wakenhut. Die Seelsorge unter den Soldaten sei Teil des kirchlichen Dienstes im Auftrag und unter Aufsicht der Gesamtkirche. So sei die Militärseelsorge der von den Kirchen geleistete und der den Soldaten geschuldete, vom Staat gewünschte und unterstützte Beitrag zur Sicherung der freien religiösen Betätigung in den Streitkräften.
In einer Zeit der zunehmenden Entchristlichung auch in der Bundeswehr sei Militärseelsorge nach wie vor notwendig. Für die Militärseelsorger beider Zweige sei die seelsorgerliche Begleitung auch der konfessionsungebundenen Soldaten, sofern diese gewünscht werde, selbstverständliche Pflicht, bekräftigte der Generalvikar. Mit den veränderten Aufgaben der Bundeswehr habe die Militärseelsorge auch ein anderes Profil bekommen. Militärpfarrer begleiteten Soldatinnen und Soldaten bis an den Hindukusch, wo diese Recht und Freiheit des Deutschen Volkes tapfer verteidigten und treu dienten.
Der Staat sei sich bewusst, dass er diesen Seelsorgeauftrag zur Förderung der charakterlichen und sittlichen Werte in den Streitkräften den Kirchen als weltanschaulich, ja konfessionell gebundenen Institutionen übertragen habe. Die Militärseelsorger verwalteten ein kirchliches Amt. Auch wenn sie im staatlichen Bereich tätig seien, sind sie von staatlicher Weisung unabhängig. Sorge mache allerdings, wenn Militärseelsorge nur noch an Zahlen, nicht aber an ihren Aufgaben und Leistungen fest gemacht werde und wenn der Staat an Stelle des Militärbischofs festlege, ob und wo ein Seelsorger notwendig sei.
In der Erklärung der Zentralen Versammlung der katholischen Soldaten "Militärseelsorge zukunftsfähig gestalten", die bei der diesjährigen Woche der Begegnung in Hamminkeln beschlossen wurde, greifen sie diese Bedenken auf und fordern dem Anliegen der Militärseelsorge gerecht zu werden.
Wakenhut erläuterte, dass in Zeiten des Umbruchs, der Transformation nicht nur in unserer Bundeswehr, sondern in der gesamten Gesellschaft der Familienseelsorge erhöhte Bedeutung zukomme, denn Ehe und Familie gehörten zu den gefährdeten Werten und bedürften deshalb der besondern Sorge.
Im Rückblick auf die abstoßenden Ereignisse in Coesfeld forderte Wakenhut das Profil eines Soldaten mit geschärfter moralischer Urteilskraft und Urteilskompetenz.
Abschließend ging Wakenhut noch auf die seelsorgerliche Begleitung bei Auslandseinsätzen und die Neustrukturierung der Militärseelsorge im Rahmen des Prozesses der Transformation in der Bundeswehr ein.

Marlene Beyel, Leiterin der Pressestelle
Katholisches Militärbischofsamt
19.10.2005

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