Zur Debatte über das Stammzellgesetz

Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz
Berlin, 10.04.2008

Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, zur Debatte über das Stammzellgesetz am 11.04.2008

Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, bei der Debatte und Entscheidung über eine Änderung des Stammzellgesetzes einem grundlegenden Prinzip der Ethik zu folgen: Der Zweck heiligt nicht die Mittel.

Wie auf allen Handlungsfeldern so darf dieses Prinzip gerade in dem sensiblen Bereich der Embryonenforschung nicht außer Acht bleiben. Da embryonale Stammzellforschung die Tötung menschlicher Embryonen voraussetzt, kann eine verbrauchende Embryonenforschung niemals gerechtfertigt werden. Der menschliche Embryo ist von Beginn an Mensch und niemand hat das Recht auf eine Heilung, die auf der völligen Verzweckung eines Dritten beruht. Hier besteht kein Spielraum für eine Abwägung.

Die intensive Debatte der vergangenen Monate zeigt, dass es nur vordergründig um die Entscheidung über einen Termin geht. In Wirklichkeit geht es um eine grundsätzliche Entscheidung. Diese Grundsatzentscheidung betrifft den Umgang mit menschlichem Leben in seinen frühesten Stadien.
Menschliches Leben darf nicht zu Forschungszwecken getötet werden. Die Forschungsfreiheit kann nicht gegen den fundamentalen Lebensschutz abgewogen werden. Entsprechend ist in Deutschland verbrauchende Embryonenforschung unmissverständlich verboten. Auch Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Import von embryonalen Stammzelllinien müssen diesem Verbot einer Verzweckung des Menschen Rechnung tragen, das sowohl das Embryonenschutzgesetz als auch das Stammzellgesetz von 2002 gewährleisten wollen.

In der jüngeren Zeit hat sich gezeigt, dass wissenschaftliche Erkenntnisse im Hinblick auf therapeutische Anwendungen durch ethisch unbedenkliche Alternativen erreichbar sind. Eine weitere Aufweichung des Verbots verbrauchender Embryonenforschung lehnen wir unbedingt ab, wie wir schon den politischen Kompromiss von 2002 bedauert haben. Jede Lockerung der Stichtagsregelung unterschreitet das Minimum, das die Mehrheit des Bundestages im Jahre 2002 nicht unterschritten wissen wollte.

Herausgeber P. Dr. Hans Langendörfer SJ
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz
http://www.dbk.de

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