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Denk mal Ehrenmal

Dr. Thomas R. Elßner, Pastoralreferent beim Katholischen Militärpfarramt Koblenz III
Fährt man durch unsere Städte und vor allem Dörfer, findet man an zentralen Stellen sogenannte Kriegermale. Diese erinnern an die Toten und Vermissten der beiden Weltkriege, zum Teil auch früherer Kriege. Ohne dass man zuvor eine feste Absicht gehabt hätte, das Kriegerdenkmal des jeweiligen Ortes zur Kenntnis zu nehmen, begegnet man ihm unversehens auf Plätzen und vor Kirchen. Diese bilden nicht selten zugleich den Ortsmittelpunkt.

Die überall anzutreffenden Kriegerdenkmale rufen einem jenseits von gelehrten Geschichtsbüchern schmerzhaft ins Gedächtnis, welch überaus große Zahl vor allem junger Soldaten in den beiden Weltkriegen ihr Leben lassen musste. Diese Toten waren einmal junge Männer, Söhne und Väter, die aus der Mitte unserer Ortschaften mit unterschiedlichen Gefühlslagen ins Feld gezogen sind.
Jetzt ist das Bundesministerium der Verteidigung im Begriff, ein Ehrenmal zu errichten, das an Angehörige der Bundeswehr erinnern soll, die im Dienst ums Leben gekommen sind. Vor diesem Hintergrund ist aber leider keine Debatte darüber geführt worden, wie ein demokratischer Staat seiner gefallenen Soldaten gedenkt und welche staatspolitische Symbolik dabei angemessen ist. In einer überregionalen und weithin bekannten Zeitung wird dann der Verteidigungsminister mit den Worten zitiert: "Die Toten haben Anspruch auf einen zentralen Ort ehrenden Gedenkens."

Aber um welchen "zentralen Ort" handelt es sich? Ist dabei an das zentrale Forum der Bundesrepublik gedacht, der Platz vor dem Reichstagsgebäude, in dem das Parlament zusammenkommt und beispielsweise Mandaten für Auslandseinsätze der Parlamentsarmee zustimmt bzw. über sie entscheidet? Nein. Es ist der Bendlerblock in Berlin, der 2. Dienstsitz des Verteidigungsministeriums. Auch wenn dieser Vorschlag nicht unehrenhaft sein mag und sozusagen eine "Fürsorgepflicht post mortem" des Dienstherren der ums Leben gekommenen Bundeswehrangehörigen zum Ausdruck zu bringen versucht, ist dieser Ort dennoch nicht ganz der geeignete. Denn ein Zusammenhang mit in Auslandseinsätzen der Bundeswehr ums Leben gekommenen Soldaten ist im Hinblick auf die Errichtung jenes Ehrenmals nicht zu übersehen, wenngleich es sich allein darauf nicht reduzieren lässt.
Wer stimmt aber den Auslandseinsätzen der Bundeswehr zu? Ist es das Verteidigungsministerium, welches Teil der Exekutive ist? Nein, es sind auf nationaler Ebene die vom Volk gewählten Mitglieder des Deutschen Bundestages, die Legislative. Von daher legt es sich vielmehr nahe, dass das Ehrenmal an einem Ort zu errichten ist, in dessen unmittelbarer Nähe das Parlament den Auslandseinsätzen der Bundeswehr, der Parlamentsarmee, zustimmt, und somit über die Entsendung von konkreten Soldatinnen und Soldaten mit entscheidet.

Für diesen Vorschlag spricht zudem, dass jedes Mal, wenn die Abgeordneten zur Abstimmung über ein Bundeswehrmandat als gewählte Vertreter und Vertreterinnen des Volkes im Reichstagsgebäude zusammenkommen, diese durch ein in Sichtweite des Parlaments errichtetes Denkmal noch einmal sehr eindringlich daran erinnert werden, dass sie einzelne Menschen, Staatsbürger in Uniform, in den Einsatz schicken. Diese wohnen mitten in ihrem Wahlkreis und müssen damit rechnen, in Verbindung mit diesem Einsatz auch ihr Leben zu verlieren. Diese Abgeordneten haben dann auch Witwern, Witwen und Waisen in die Augen zu schauen und können dann hoffentlich immer noch für ihre Abstimmung mit "Ja" gute Gründe ins Feld führen.

Unberührt davon drängt sich außerdem mit Blick auf andere Gedenkstätten in Berlin auch hier die Frage auf, wie ein solches Mal vor Sprayern geschützt werden könne. Einerseits gibt es zwar Materialien, die derartiges wirksam erschweren oder gar verhindern. Anderseits aber sollte auch nicht gleich eine Putzkolonne bestellt werden, wenn die Würde des Ehrenmals verletzt wird, so schmerzlich dies ist. Auf diese Weise wird den Besuchern und Gästen der Hauptstadt und des Reichstagsgebäudes sicherlich unfreiwillig, aber nicht minder eindrücklich vor Augen geführt, welchen Stellenwert ums Leben gekommene Bundeswehrangehörige bei einigen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes haben.
Aber dies sind schon Punkte, welche die Umsetzungspläne und Ausführungsarbeiten eines solchen Ehrenmals betreffen. Grundsätzlich hingegen gilt: Etwas, was alle angeht und dem eine große Mehrheit mit Hilfe der Abgeordneten des Parlaments in einer repräsentativen Demokratie zustimmt, hat auch ein Anrecht, an einem zentralen Ort der Bundesrepublik Deutschland allen in Erinnerung gerufen zu werden, sei es gelegen oder ungelegen. Denn schließlich verhält es sich hier ähnlich wie bei dem sprichwörtlichen Markplatz so vieler Ortschaften: Den Gedenkmalen der Gefallenen und Vermissten der Weltkriege begegnet man bei einer Durchfahrt in der Regel unbeabsichtigt.

Eine solche Konfrontation kann ganz spontan ein Nachdenken darüber auslösen, wie unersetzlich und einmalig jedes konkrete Menschenleben ist, wie schnell es ebenso unwiderruflich zerstört ist. Dies trifft unter ganz anderen Vorzeichen auch für die Angehörigen der Bundeswehr zu, die ihr Leben im Auftrag des Parlaments eingesetzt und verloren haben. Da die Bundeswehr auch eine Parlamentsarmee ist, gehört das Ehrenmal vor das Parlament.

Dr. Thomas Elßner,
Pastoralreferent beim Katholischen Militärpfarramt Koblenz III