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Liebe Leserinnen und Leser,

Der Katholische Militärbischof wird deshalb im März 2008 in Berlin einen Studientag dazu veranstalten, denn Soldatinnen und Soldaten sind in diesen Fragen in ihrem Gewissen berührt.
Josef König
der Feststellung eines ehemaligen Bundesinnenministers, dass Sicherheit die Voraussetzung für Freiheit ist, kann eigentlich nicht widersprochen werden. In dieser allgemeinen Form und vorbehaltlos verwendet, degeneriert diese schnell zu einem Schlagwort. Sie besagt alles und damit letztlich nichts. Sie taugt an den Stammtischen, um Eindruck zu machen und vermeintliche Sachkompetenz zu vermitteln. In einer vertiefenden und reflektierten Sachdebatte um die Verhältnisbestimmung zwischen Sicherheit einerseits und bürgerlicher Freiheit andererseits ist sie wenig hilfreich.

Weil es absolute Sicherheit nur zum Preis individueller und letztendlich kollektiver Unfreiheit geben kann, geht es um die ethisch und rechtlich vertretbare Verhältnisbestimmung zwischen den Rechtsgütern Sicherheit und Freiheit. Zutreffender könnte womöglich eine Feststellung lauten, dass es um das Maß an Sicherheit gehen soll, welches unter den Bedingungen eines freiheitlichen Rechtsstaates maximal organisierbar ist. Dies kann auch bedeuten, dass nicht alles, was in der Abwehr und in der Bekämpfung krimineller und terroristischer Energie wünschenswert und machbar erscheint, auch tatsächlich gemacht werden darf.

Am Bespiel des Folterverbotes lässt sich dies verdeutlichen: Gilt es prinzipiell oder grundsätzlich? Sofern es grundsätzlich gilt, sind Ausnahmen denkbar. Sofern Ausnahmen zulässig sind, gilt es nicht mehr prinzipiell und es darf dann in Ausnahmefällen tatsächlich zur Gewinnung von Informationen, die die Rechte Dritter massiv berühren, gefoltert werden. Denkt man in der Bekämpfung des kriminellen und international operierenden Terrorismus von den Ausnahmen her, wird vieles möglich.

Allerdings: auch in der Verfolgung dieses Denkansatzes sind gegebenen Instrumenten ethische Grenzen gesetzt, die nicht in kulturellen Besonderheiten ihre Begründung oder gar Ausnahme erfahren können. Gemeinhin regt sich in der intellektuellen Bewältigung dieser Grenzsituationen das individuelle Gewissen, welches im Wege der Erziehung und Sozialisation herangebildet wurde. Das Gewissen bleibt also letztinstanzliches Signal, welches nach den moralischen Kategorien "gut" oder "böse" und nicht "sachdienlich" und "zweckmäßig" die innere Stimme nach außen artikulieren wird.

Der Katholische Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr, Dr. Walter Mixa, wird deshalb im März 2008 in Berlin einen Studientag dazu veranstalten (s. S. 8), denn Soldatinnen und Soldaten sind in diesen Fragen in ihrem Gewissen berührt.

Josef König
Chefredakteur