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Heribert Prantl, Der Terrorist als GesetzgeberWie man mit Angst Politik macht | | 2008. 220 Seiten, Hardcover
€ 14,95, ISBN: 978-3-426-27464-4
Wer vor geraumer Zeit einer Empfehlung des derzeitigen Bundesministers des Inneren, Wolfgang Schäuble, folgte und das Buch des Kölner Lehrstuhlinhabers Prof. Otto Depenheuer über die "Selbstbehauptung des Rechtsstaates" unter den Bedingungen des internationalen Terrorismus gelesen hat, der hat jetzt die Möglichkeit, sich aus anderer Perspektive zur gleichen Problematik erneut sachkundig zu machen.
Heribert Prantl, Leiter der innenpolitischen Redaktion der Süddeutschen Zeitung und promovierter Jurist, macht aus seiner Überzeugung kein Hehl und formuliert in seinem Buch "Der Terrorist als Gesetzgeber" eine interessante These: "Der Guerillero besetzt das Land, der Terrorist besetzt das Denken." Prantl meint damit das Denken bei den politischen Eliten in den Hauptstädten, welche in der Absicht, den Terrorismus erfolgreich zu bekämpfen, letztendlich die bürgerlichen Freiheitsrechte Stück für Stück abbauen und somit für ein Maß an Unfreiheit sorgen, welches in keinem Verhältnis mehr zu dem Maß an Sicherheit steht, welches angestrebt ist.
"Wer Sicherheit mit allen Mitteln gewährleisten will, der stellt alles zur Disposition, was der Rechtsstaat an Regeln zur Vorbeugung, Aufklärung und Verfolgung von Straftaten eingeführt hat", so der Autor in seinem Beitrag, der an vielen Stellen akribisch nachzeichnet, was seiner Auffassung nach seit dem 11. September 2001 in juristische Schieflage geraten ist. Gleichsam wie ein roter Faden zieht sich durch die knapp 224 Seiten einschließlich eines übersichtlichen Literaturverzeichnisses die Annahme, der Staat sähe im Zeichen des international agierenden Terrorismus in all seinen Bürgern "potenziell Verdächtige", die nur noch im Wege der frühzeitigen und allumfassenden Prävention geschützt werden können.
Generalverdacht also in der ganzen Linie. Auch wenn Heribert Prantl an manchen Stellen arg in Polemik verfällt, so lohnt es sich doch, seine Überlegungen in der Abwägung mit gegenteiligen Auffassungen und Überzeugungen ins eigene Kalkül aufzunehmen, um die Urteils- und Entscheidungsfindung zu einem äußerst komplexen Sachverhalt zu erleichtern.
Josef König
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