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Liebe Leserinnen und Leser, | „Mit Blick auf die Achtung der Menschenrechte gibt der Monat Dezember in diesem Jahr Gelegenheit, diese in den Mittelpunkt zu stellen.“ | vier große Ziele kennt und verfolgt die Kirche in ihrem weltweiten Engagement: die Verteidigung und den Schutz des Lebens und der Religionsfreiheit, die Förderung des Friedens und die Achtung der Menschenrechte. Mit Blick auf die Achtung der Menschenrechte gibt der Monat Dezember in diesem Jahr Gelegenheit, diese in den Mittelpunkt zu stellen.
Am 10. Dezember 1948, drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen (UN) in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die Ursprünge der Menschenrechtsidee reichen jedoch weit zurück. Sie nahmen ihren Anfang bereits in der Antike und im Humanismus und entwickelten sich über das Zeitalter der Aufklärung des 17. und 18. Jahrhunderts als gesellschaftlicher und individueller Emanzipationsprozess hin zu dem, was sie heute ausmacht. Gleichzeitig ist daran zu erinnern, dass das Menschenbild der Stoa sowie das des Alten und Neuen Testaments bereits im frühen Christentum den Grundstein für unsere heutigen Menschenrechte legten. Es entstand die Theorie, dass jeder Mensch von Natur aus gleichermaßen geschaffen ist und dies nach Gottes Ebenbild. Die Idee der Menschenrechte ist also in der Schöpfung selbst angelegt.
Auch ohne den Verweis auf die Wurzeln der Menschenrechtsidee bergen die insgesamt 30 Artikel der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte, die vor nun 60 Jahren verabschiedet worden sind, Sprengkraft genug. Nach wie vor werden sie vielen Menschen auf dieser Welt vorenthalten, werden missachtet oder als störende Größe in der durch Willkür gekennzeichneten Ausübung staatlicher Macht charakterisiert. Diktatorische und autoritäre Regime in aller Welt wissen um die Bedeutung dieser Erklärung und setzen alles daran, ihre Verbreitung zu verhindern. Daher bleiben auch 60 Jahre nach Verabschiedung weitere Anstrengungen auf allen Ebenen notwendig, um den Menschenrechten in den Teilen der Welt zum Durchbruch zu verhelfen, in denen sie den Menschen bewusst vorenthalten und immer noch mit Füßen getreten werden.
Es gibt aber auch Fortschritte: Ein wichtiger Schritt wurde getan, als die internationale Staatengemeinschaft im Juli 1998 in Rom das Statut eines Ständigen Internationalen Strafgerichtshofs verabschiedete. Dadurch sollen in Zukunft schwerste internationale Verbrechen strafrechtlich verfolgt werden. Jetzt kommt es darauf an, dass alle Staaten die Statuten anerkennen und mitwirken.
Die Redaktion der Zeitschrift des Katholischen Militärbischofs für die Deutsche Bundeswehr, Kompass. Soldat in Welt und Kirche wünscht Ihnen, liebe Leserinnen und Leser eine besinnliche Zeit des Advents und ein Frohes Weihnachtsfest.
Josef König, Chefredakteur
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