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Liebe Leserinnen und Leser, | Die Präambel des Grundgesetzes bleibt die ethische Fundierung in der Führung, Ausbildung und Erziehung der Soldatinnen und Soldaten. Foto: © BDKJ | das Jahr 2009 ist mit Sicherheit sowohl in historischer als auch in politischer Hinsicht ein ereignisreiches und spannendes Jahr. Hervorzuheben sind in historischer Perspektive zwei für das geeinte Deutschland schicksalhafte und folgenreiche Ereignisse:
Zum einen würdigte und feierte das politische Berlin am 23. Mai unter dem Brandenburger Tor und darum herum „60 Jahre Grundgesetz“, und am selben Tag wurde im Reichstagsgebäude Prof. Dr. Horst Köhler in der Bundesversammlung bereits im ersten Wahlgang erneut zum Bundespräsidenten gewählt. Zum anderen werden wir am 9. November daran erinnert, dass vor 20 Jahren durch die friedliche Revolution mutiger und engagierter Bürgerinnen und Bürger in der DDR mit die Voraussetzung geschaffen wurde, dass sich die Mauer in der geteilten Stadt Berlin und die innerdeutsche Grenze öffneten.
Zwischen „60 Jahre Grundgesetz“ und „20 Jahre Fall der Mauer“ liegen am 27. September die Wahlen zum 17. Deutschen Bundestag und zu wünschen ist, dass die Wahlbeteiligung entschieden höher ausfallen wird als die bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 7. Juni. Wahlen zu einem Europäischen Parlament waren vor 60 Jahren, als das Grundgesetz am 23. Mai 1949 in Kraft trat, nicht vorgesehen. 65 Frauen und Männer, welche sich im Parlamentarischen Rat der herausfordernden Aufgabe stellten, die richtigen Lehren und Konsequenzen aus dem historischen Erbe des Scheiterns der Weimarer Verfassung und dem Schrecken des Nationalsozialismus zu ziehen, fanden dafür in der Präambel zum Grundgesetz eine tragfähige Lösung.
Sie formulierten darin die ethischen und politischen Kriterien für das zukünftige politische Wirken in der geteilten Nation und mit Blick auf die europäischen Nachbarn: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichwertiges Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“ So der Wortlaut der Präambel zum damaligen Zeitpunkt.
Die neue Ordnung für die Übergangszeit stellte sich der Verantwortung „vor Gott und den Menschen“. In einer Ansprache des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, beim Ökumenischen Gottesdienst im Bonner Münster aus Anlass des 60. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes, nahm der Freiburger Erzbischof darauf Bezug und betonte: „Um das Ethos des Grundgesetzes zu untermauern, muss die Verantwortung vor Gott und den Menschen in der Gesellschaft einsichtig bleiben. Freilich muss dabei nicht jeder Christ sein, um sich in der Präambel wiederzufinden. Im Bekenntnis der Grundgesetz-Präambel wird sich in einem religiös-weltanschaulich neutralen Staat jeder wiederfinden können. Jedem Menschen dürfte sich der Sinn des Gottesbezuges wertend erschließen, wenn er die im Gottesbild des Grundgesetzes ausgedrückte Vorstellung vom Menschen als einsichtig und begründet ansieht. Dieses Menschenbild des Grundgesetzes lebt vor dem Hintergrund abendländischer Kultur und der konkreten Biographien der Väter und Mütter des Grundgesetzes aus der christlichen Tradition.“
Mit Blick auf die Wiederbewaffnung in Deutschland, die 1949 natürlich fern ab aller nur denkbaren politischen Optionen stand und erst später im Wege grundgesetzlicher Ergänzungen zur verfassungsrechtlichen Einordnung deutscher Streitkräfte führte, bleibt die Präambel des Grundgesetzes die ethische Fundierung in der Führung, in der Ausbildung und in der Erziehung der Soldatinnen und Soldaten.
Josef König, Chefredakteur
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