Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
Zahlen und Fakten zu 60 Jahre Grundgesetz
Auf 34 Seiten informiert der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einer übersichtlichen Darstellung über Änderungen des Grundgesetzes, die seit dem 23. Mai 1949 vorgenommen wurden. Insgesamt 54-mal wurden mit der notwendigen parlamentarischen Mehrheit Änderungen im Grundgesetz vorgenommen. Insgesamt 109 Grundgesetzartikel wurden geändert; am häufigsten der Artikel 74 GG, der die Norm mit Blick auf die konkurrierende Gesetzgebung im Verhältnis zwischen Bundes- und Landesrecht festschreibt. Insgesamt sind nach den vorgenommen Änderungen die Zahl der Grundrechtsartikel von ursprünglich 146 auf nun 192 angestiegen.
Weiter gibt die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes Auskunft über die Änderungen und die Änderungszeiträume, die pro Wahlperiode im Deutschen Bundestag zur Beratung anstanden. Noch nicht abschließend eingearbeitet werden konnten die Gesichtspunkte, die sich mit Blick auf die grundgesetzlichen Auswirkungen aus dem noch nicht in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon ergeben können. Abgeschlossen wird die Ausarbeitung mit einer Übersicht zu den Änderungen der Verfassungen der Bundesländer.
Wer sich im Detail darüber informieren möchte, der kann die Ausarbeitung unter der Angabe „WD 3-3000-181/09“ beziehen über:
Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, oder:
Link: 60_Jahre_Grundgesetz