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Kirche und Gesellschaft: 60 Jahre Grundgesetz

Seit 1973 erscheint die Reihe „Kirche und Gesellschaft“ der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle in Mönchengladbach (KSZ). Damit leistet die KSZ einen Beitrag zur Beantwortung der Fragen der christlichen Weltverantwortung – Fragen der Kirche, Gesellschaft und Politik, zu Staat, Recht und Demokratie, aber auch Themen rund um Wirtschaft und Soziale Ordnung, Ehe und Familie, Entwicklung und Frieden; Bioethik, Gentechnik und Ökologie.

Das aktuelle Heft behandelt das Thema „60 Jahre Grundgesetz“: Dr. Ansgar Hense, Juristischer Referent am Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, widmet sich dem Thema sehr umfassend und informativ.

Das Grundgesetz ist seit Bestehen 53-mal geändert worden. Mit der Wiedervereinigung 1990 erweiterte sich der räumliche Geltungsrahmen des Grundgesetzes und es wurde selbstverständlich diskutiert, ob dies nicht Anlass für eine neue Verfassung sein müsse, wie kürzlich von Franz Müntefering, dem Parteivorsitzenden der SPD, erneut aufgeworfen wurde und kontrovers diskutiert wird. Es ist berechtigt zu fragen, ob mit einer Neufassung des Grundgesetzes nicht auch ein Zusammenwachsen Deutschlands hätte unterstützt werden können, denn der Vorwurf des Überstülpens einer Verfassung ist nicht ganz von der Hand zu weisen.

Doch es hat seinen Grund, dass die Struktur des Grundgesetzes unangetastet bleibt. Insbesondere auch, weil das Gesetz wandel- und veränderbar ist. Die Entwicklungen der letzten 60 Jahre werden von Hense dargelegt. Dabei geht er auf die „Geburtsstunde“ ein, die selbstverständlich von den Alliierten Siegermächten gesteuert wurde. Trotzdem knüpft das Grundgesetz an eigene deutsche Verfassungstraditionen an und war kein Diktat der Besatzungsmächte.

Zunächst war das Grundgesetz provisorisch gedacht und doch hat es sich mit seinem umfassenden Charakter bewährt. Hierauf geht Ansgar Hense in den folgenden Ausführungen detailliert und konkret ein: Die Grundstruktur der Grundrechte und des Staatsorgansiationsrechts, die Grundrechte als Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Menschenwürde, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Schutz von Ehe und Familie, Sozialstaatlichkeit, Föderalismusreform, Frage der Europäisierung etc. werden skizziert. Schlussendlich wird festgestellt, dass das Grundgesetz sich bewährt hat – seit der Gründung und nach der Wiedervereinigung. „Das Grundgesetz verfügt über einen Aggregatzustand, der die Polarität zwischen Wandel und Dauer, Kontinuität und Anwendungsflexibilität auszuhalten vermag. Es ist eine gute Verfassung.“

Die Hefte „Kirche und Gesellschaft“ erscheinen 10-mal jährlich mit ca. 16 Seiten; sie und das aktuelle zu „60 Jahren Grundgesetz“ sind zu beziehen bei der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle, Brandenberger Straße 33, 41065 Mönchengladbach, www.ksz.de oder kige@ksz.de, und kosten im Abonnement jährlich 7,70 Euro.

Barbara Ogrinz