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Liebe Leserinnen und Leser,

... denn es sind letztendlich die Wählerinnen und Wähler, die entscheiden, wer für die nächsten vier Jahre eine Regierung bildet und wer diese als Opposition kontrollieren wird.
bei der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 sind etwa 62,2 Millionen deutsche Staatsbürger wahlberechtigt. Davon sind 32,2 Millionen Frauen und 30 Millionen Männer. Die Zahl der Wahlberechtigten ist damit etwas größer als bei der Bundestagswahl 2005, als rund 61,9 Millionen Deutsche wählen durften. Wie viele von den wahlberechtigten Frauen und Männer als Erst-, Stamm- oder Wechselwähler von ihrem Recht Gebrauch gemacht oder erst gar nicht das ihnen zugewiesene Wahllokal aufgesucht haben werden, wird erst nach dessen Schließung in Erfahrung zu bringen sein.

Bevor jedoch an jenem Sonntag ab 18 Uhr die dann abgegebenen Erst- und Zweitstimmen – nach ihrer Sortierung in gültig und ungültig abgegebene Stimmen – ausgezählt werden, hat der Bundeswahlausschuss zur Vorbereitung der Bundestagswahl 2009 insgesamt 21 kleinere politische Vereinigungen nach den Maßgaben des Bundeswahlgesetzes und des Parteiengesetzes als Partei anerkannt. 31 Vereinigungen, die ebenfalls die Zulassung beantragt hatten, verwehrte der Wahlausschuss die Anerkennung als Partei. Die im Bundestag und in Landtagen in Fraktionsstärke vertretenen Parteien CDU, CSU, SPD, FDP, Linkspartei, Bündnis 90/Die Grünen, NPD und DVU mussten sich einer Überprüfung nicht unterziehen, um zur Bundestagswahl am 27. September zugelassen zu werden. Wie erfolgreich sie während des Wahlkampfes waren und mit welchen Mitteln sie nicht nur ihre eigene Anhängerschaft mobilisieren konnten – auch das wird erst dann bekannt werden, wenn am Wahlsonntagabend die Wahlforschungsinstitute in den jeweiligen Sendeanstalten mit Prognosen und Hochrechnungen aufwarten werden.

Wann auch immer mit einem vorläufigen amtlichen Wahlergebnis zu rechnen ist: Tatasche bleibt, dass bereits jetzt die Hälfte der Mitglieder des 17. Deutschen Bundestages feststeht, obwohl noch keiner der insgesamt 62,2 Millionen wahlberechtigten Staatsbürger zur Wahl gegangen ist oder über die Briefwahl seine Erst- und Zweitstimme abgegeben hat. Das Wahlrecht und das Parteiengesetz in Deutschland legen fest, dass die Parteien – wegen ihrer verfassungsrechtlich bedeutsamen Stellung – über die Erstellung der jeweiligen Landeslisten bestimmen, wer mit hoher Wahrscheinlichkeit als Abgeordneter oder Abgeordnete in den Bundestag einziehen wird. Die jeweilige Platzierung auf den Landeslisten der Parteien können Wählerinnen und Wähler nicht korrigieren – so will es das Parteiengesetz. Sie wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, und sich insbesondere durch die parteiinterne Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen um damit auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss zu nehmen.

Bis gegen Ende der 1970er Jahre / Anfang der 1980er Jahre konnten die Bundestagsparteien kontinuierlich neue Mitglieder gewinnen. In den Folgejahren ging die Mitgliedszahl aller Bundestagsparteien aber deutlich zurück. Neben den sinkenden Mitgliedszahlen stehen die Bundestagsparteien vor einem zweiten gravierenden Problem: Ihre Mitglieder werden immer älter. Das zeigt sich beispielhaft am Anteil der über 60-Jährigen an den Mitgliedern, der von 1990 bis 2005 bei allen Parteien deutlich zunahm.

Ob es nun den Mitgliedern der Parteien, ihren Kandidatinnen und Kandidaten, den Spitzenpolitikern und ihren Wahlkampfmanagern gelingen wird, die Wahlbeteiligung zumindest stabil zu halten, wird sich am Ende dieses Bundestagswahlkampfes zeigen. Zu wünschen bleibt dies allenthalben, denn es sind letztendlich die Wählerinnen und Wähler, die entscheiden, wer für die nächsten vier Jahre eine Regierung bildet und wer diese als Opposition kontrollieren wird.

Josef König,
Chefredakteur