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Liebe Leserinnen und Leser, | „… so kann doch bereits fünf Wochen nach der Ressortübernahme resümiert werden: ein fulminanter Start, eine erfrischende Art und Weise, politische Botschaften zu formulieren ...“ | weder in einem der 146 Artikel des Grundgesetzes, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, noch in einem Abgeordnetengesetz, welches die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages regelt, ist von einer "100 Tage andauernden Schonfrist" für Politikerinnen und Politiker die Rede. Ungeachtet dessen: diese ungeschriebene Regel im Politikbetrieb gilt seit Langem und findet Beachtung. Sie gilt nicht nur für die Vielzahl der Abgeordneten, die erstmals in das Parlament im Berliner Reichstagsgebäude eingezogen sind, sondern gerade für Spitzenpolitiker, die als Minister oder Staatssekretäre für die Dauer einer Legislaturperiode politische Verantwortung übernommen und mit einem Eid bekräftigt haben.
Der neue Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, leistete seinen Amtseid am 28. Oktober 2009 im Plenum des Deutschen Bundestages. Er ist der 15. Verteidigungsminister der Bundesrepublik Deutschland und war zuvor vom 10. Februar bis zum 27. Oktober 2009 Bundesminister für Wirtschaft und Technologie. Mit seinem Wechsel in das Verteidigungsministerium ist zu Guttenberg mit 37 Jahren der jüngste Amtsinhaber in diesem Ressort, welches gerade die Medien seit je her mit Argusaugen verfolgen.
Selbst wenn die ungeschriebene Schonfrist noch bis Ende Januar 2010 andauert und auch für Verteidigungsminister zu Guttenberg gilt, so kann doch bereits fünf Wochen nach der Ressortübernahme resümiert werden: ein fulminanter Start, eine erfrischende Art und Weise, politische Botschaften zu formulieren, und – wie sich bereits jetzt andeutet und abzeichnet – der neue Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt wird sowohl die Bedeutung des Dienstes der Soldatinnen und Soldaten als auch den Einsatz deutscher Streitkräfte im Frieden außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland, anders als sein Vorgänger im Amt, öffentlich kommunizieren.
In der kleinen deutschen "Blogger-Community", in der ein reger Austausch über Sicherheitspolitik und Streitkräfte nachzulesen ist, waren darüber in den letzten Wochen die meisten positiven Einträge zu verzeichnen. Gelegenheit war mehrmals gegeben: Zum einen versprach er in der "Causa Klein" ein hohes Maß an Transparenz und zum anderen, so hat es den Anschein, zu Guttenberg macht Schluss mit politischen Redewendungen, die fernab der Realitäten des soldatischen Alltags sind – insbesondere mit Blick auf den Einsatz speziell in der Islamischen Republik Afghanistan. Auf deren Bitte hin wurde mit der ersten Afghanistankonferenz ein Mandat für die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe durch die Resolution 1386 vom 20. Dezember 2001 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen genehmigt.
Und jetzt, so war es bereits in der Großen Koalition vereinbart, steht die erneute Verlängerung des deutschen Beitrags wiederum auf der Tagesordnung des nun 17. Deutschen Bundestages. Der Bundestag hatte zuletzt am 16. Oktober 2008 der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan zugestimmt. Ende November hatte nun Verteidigungsminister zu Guttenberg Gelegenheit zu begründen, warum eine Verlängerung und Fortsetzung notwendig ist; auch im Lichte der zurückliegenden Ereignisse von Anfang September 2009 um "close air support", in deren Folge von Taliban gekaperte Tanklastzüge in der Nähe von Kunduz bombardiert wurden, wobei auch Zivilisten ums Leben kamen. Ebenso natürlich im Lichte des sehr frühen ersten Besuchs bei der Truppe, beim US-Kommandeur der NATO-Einheit ISAF, Stanley McChrystal, und dem afghanischen Präsidenten Hamid Karzai sowie seinem Amtskollegen Abdul Rahim Wardak.
Auf die Debattenbeiträge insbesondere aus den Reihen der parlamentarischen Opposition durfte man ebenso gespannt sein wie auf die Erwiderungen all der Minister, die mit für den Einsatz in Afgha-nistan verantwortlich sind. Da eine namentliche Abstimmung zum Antrag der Bundesregierung zu erwarten ist, ist das Plenarprotokoll eine ergiebige Fundgrube, die Auskunft darüber gibt, wie überzeugend die Bundesregierung argumentierte. Gerade im Interesse der Soldatinnen und Soldaten sollten möglichst viele Abgeordnete für den Antrag der Bundesregierung stimmen.
Eine besinnliche Zeit des Advents wünscht die Redaktion der Zeitschrift Kompass. Soldat in Welt und Kirche!
Josef König, Chefredakteur
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