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Experten gegen Systemwechsel bei Religionsgemeinschaftsrecht

Berlin (KNA) Das bestehende Recht zum Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften hat sich nach Auffassung von Rechtsexperten bewährt. Trotz neuer Anforderungen durch die Pluralisierung der Religionsbekenntnisse sei ein Systemwechsel in Deutschland nicht nötig, betonte der Münsteraner Rechtsgelehrte Christian Walter in Berlin bei einer Tagung der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung. Die anstehenden Fragen zum Verhältnis von Staat und Religion seien weitgehend unabhängig vom rechtlichen Modell der einzelnen Staaten. Nach Walters Überzeugung stehen in der "postsäkularen Gesellschaft" weder der säkulare Charakter des staatlichen Rahmens noch die gleichberechtigte Freiheit zum religiösen Bekenntnis und zur Religionsausübung auch in der Öffentlichkeit grundsätzlich in Frage. Stattdessen rückten vor allem Detailprobleme der Gleichheit und der Gleichberechtigung in den Vordergrund. Systemdiskussionen verlören demgegenüber an Bedeutung.

Walter plädierte auch dafür, die "eher religionsfreundliche Auffassung" des Bundesverfassungsgerichts beizubehalten. Allerdings müssten sich vorhandene Strukturen so öffnen, dass sie echte Gleichheit gewährleisteten. Der Bonner Privatdozent Ansgar Hense betonte ebenfalls, das sich die grundgesetzliche Ordnung des Verhältnisses von Staat zu Religion beziehungsweise Weltanschauung bewährt habe und als solche bewahrenswert sei. Der Schlüsselbegriff der Religionsgemeinschaft sei auch weiterhin geeignet, neue Phänomene des korporativ-religiösen Lebens rechtlich zu fassen. Er sei diskriminierungsfrei, könne eine rechtliche Kontinuität gewährleisten und flexibel auf künftige Herausforderungen reagieren.

(KNA - 10446)