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8. Menschenrechts-bericht der Bundesregierung öffentlich

Die Pflicht jeder Bundesregierung, Parlament und Öffentlichkeit über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und anderen Politikbereichen zu unterrichten, besteht schon seit längerem. Seit Anfang 1991 geschieht dies nicht nur mit Hilfe der Unterrichtung in Bundestagsdrucksachen.

Mit der Aufforderung des 12. Deutschen Bundestages ist die Bundesregierung zusätzlich verpflichtet, die Berichte in Form von Informationsbroschüren der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit kann Breitenwirkung im In- und Ausland erreicht werden. Vielfach dienen diese Berichte engagierten Menschenrechtsgruppen in ihrem Einsatz für die weltweite Durchsetzung der Menschenrechte. Von Interesse sind dabei nicht nur der Bericht selbst, sondern insbesondere die Einlassungen der Menschenrechtsgruppen in den öffentlichen Anhörungen im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, aus denen Kritik und Zustimmung zur Menschrechtspolitik der Bundesregierung erkennbar wird.

Der „8. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen“, der Auskunft über den Berichtszeitraum 1. März 2005 – 29. Februar 2008 gibt und mit einem „Aktionsplan Menschenrechte“ endet, kann als Informationsbroschüre über das Auswärtige Amt kostenfrei bestellt werden.

Josef König