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Vertrauen schaffen

von Reinhold Robbe

Foto: © Bundeswehr
Die Vertrauenspersonen sind ein fester Bestandteil des Prinzips der Inneren Führung und heute aus der Truppe nicht mehr wegzudenken. Sie sind Mittler zwischen dem Disziplinarvorgesetzten und den Soldaten ihrer Wählergruppe, deren Interessen sie vertreten. Sie kümmern sich, wenn irgendwas nicht so „rund“ läuft, wie es eigentlich sein müsste. Sie werden beteiligt, wenn es beispielsweise um Disziplinarmaßnahmen, Personalangelegenheiten, Fragen der Soldatenbetreuung bzw. Fürsorge oder des täglichen Dienstbetriebes geht. Und vor allem kennen sie ihre jeweiligen Bereiche und wissen, was ihre Kameradinnen und Kameraden bewegt. Damit dienen sie in ihrer Brückenfunktion letztlich auch den Interessen der jeweiligen Disziplinarvorgesetzten. Zumal diese für die Vertrauenspersonen als erste Ansprechpartner zuständig sind.

Auch für mich als Wehrbeauftragten sind die Vertrauenspersonen wichtige Gesprächspartner bei all meinen Truppenbesuchen. Es sind in der Regel „gestandene“ Persönlichkeiten, selbst wenn sie – wie beispielsweise die „VPs“ der Mannschaftsdienstgrade – manchmal noch sehr jung sind. Gewählt werden die Vertrauenspersonen von ihren Kameradinnen und Kameraden auf den Ebenen Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften – und zwar sowohl in der Heimat wie auch in den Auslandseinsätzen.
Gerade weil die Vertrauenspersonen ganz wesentlich zur Lösung von bestehenden und zur Vermeidung von künftigen Konflikten beitragen können, spielen sie eine herausragende Rolle im Truppenalltag. Die Soldatinnen und Soldaten unserer Bundeswehr wissen das natürlich. Am allerbesten diejenigen, die schon einmal persönlich davon profitieren konnten, dass die Vertrauenspersonen eine so starke Stellung in den Streitkräften haben.

Umso unverständlicher ist es aus meiner Sicht, dass nun schon seit längerem über die Rechte der Vertrauenspersonen in besonderen Auslandsverwendungen diskutiert wird. Ohne einen für mich nachvollziehbaren Grund wurde den in Auslandseinsätzen tätigen „VPs“ von den zuständigen Stellen des Ministeriums das Recht abgesprochen, in den jeweiligen Feldlagern Versammlungen aller Vertrauenspersonen durchzuführen. Nach meiner Erkenntnis gab es im Vorfeld weder eine nennenswerte Konfliktsituation noch irgendwelche „Reibungspunkte“, die es womöglich erfordert hätten, die Versammlungen für alle „VPs“ im Einsatz zu untersagen. Aus meiner Sicht weiß gerade auch jeder Kommandeur, was er an „seinen“ Vertrauenspersonen hat – und dass es nur von Vorteil sein kann, wenn diese zu einer guten Kommunikation im Feldlager, zur verantwortungsvollen Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und Untergebenen aber auch zur Festigung des kameradschaftlichen Vertrauens beitragen.

Auf meine Frage, weshalb die „VP“-Versammlungen im Einsatz nicht mehr stattfinden dürfen, habe ich bis heute keine überzeugende Antwort erhalten. Der Gesamt-Vertrauenspersonenausschuss (GVPA) beim BMVg, in dem Soldatinnen und Soldaten aller Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche sowie aller Laufbahn- und Statusgruppen vertreten sind, befürwortet die Wiedereinführung der Vertrauenspersonenversammlungen in den Auslandseinsätzen. Und gerade der GVPA weiß die Notwendigkeiten im Einsatz realistisch einzuschätzen.

Meiner Auffassung nach muss für das Problem jetzt schnell eine Lösung gefunden werden. Ein Hinauszögern schadet dem vertrauensvollen Zusammenwirken.