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Was macht einen gerechten Frieden in der Welt aus?

Zehn Jahre zurück und trotzdem aktuell

Seit „Gerechtigkeit schafft Frieden“, dem bischöflichen Hirtenwort von 1983, hat sich die politische Lage in Europa und weltweit dramatisch verändert. Die deutschen Bischöfe stellten im Hirtenwort „Gerechter Friede“ am 27. September 2000, also unmittelbar nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation, dem beginnenden Prozess der Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands und der Erweiterung und Vertiefung Europas, neue sicherheitspolitische Herausforderungen in den Mittelpunkt ihrer biblischen, theologischen und friedensethischen Überlegungen.

Mit Blick auf die Frage, welche Kriterien und Bedingungen in bewaffneten Konflikten aus Sicht der Kirche zu beachten sind, formulierte die katholische Deutsche Bischofskonferenz nachfolgend zitierte Perspektive:

„Es muss eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehen, dass die Gewaltanwendung ihr Ziel tatsächlich erreichen kann und die Lage nicht etwa noch verschlimmert wird. Auch deshalb muss das Ausmaß der Gewaltanwendung so kalkuliert werden können, wie es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet. Angesichts der Zerstörungskraft moderner Waffen ist gerade diese Forderung besonders schwer zu erfüllen. Denn Dauer, Verlauf und Folgen eines militärischen Einsatzes werden nicht nur von einer Seite bestimmt und sind nur in begrenztem Maße überschaubar. Gewaltförmige Aktionen dürfen nicht die Grundlagen dessen zerstören, was sie zu bewahren und zu verteidigen suchen.“

Und weiter: „Jede militärische Intervention muss mit einer politischen Perspektive verbunden sein, die grundsätzlich mehr beinhaltet als die Rückkehr zum status quo ante. Denn es reicht nicht aus, aktuelles Unrecht zu beheben. Es geht darum, es auf Dauer zu verhindern. Das wird in der Regel nur gelingen, wenn die politischen Rahmenbedingungen geändert werden. Nicht zufällig haben gerade auch die Militärs bei den jüngsten Interventionen ein politisches Konzept für ‚die Zeit danach’ angemahnt. Einen status quo ante, der auf schwerwiegendem Unrecht beruhte, darf man nicht verteidigen – politisch nicht, und erst recht nicht durch bewaffnetes Eingreifen. Es darf kein Paktieren mit menschenverachtenden Regimen oder Diktatoren geben.“

Josef König